Personenschäden

Unfälle passieren. Wir helfen.

 

Die körperliche Unversehrtheit ist ein absolut geschütztes Rechtsgut. Eine Verletzung beeinträchtigt einen Menschen oft nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. BohmannLegal vertritt Verletze nach Verkehrsunfällen sowie Hinterbliebene nach Unfällen mit tödlichem Ausgang.

Sport- und Freizeitunfälle sind manchmal einfach nur Pech. In Österreich ist ein Großteil der Bevölkerung durch ihre Arbeitgeber für diese Fälle versichert und dadurch zu einem bestimmten Grad abgesichert. In fremdverschuldeten Fällen gilt es allerdings für den entstandenen Schaden mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln Ersatz zu erlangen. Neben Schmerzengeld und der Vergütung allfälliger Behandlungs- und Heilmittelkosten kann in konkreten Fällen auch Verdienstentgang und der Ersatz für Plege- und Haushaltshilfekosten geltend gemacht werden.

BohmannLegal verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Unfallgeschädigten. Wir bieten auch rechtliche Beratung und Unterstützung nach ärztlichen Behandlungsfehlern sowie bei durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden an.

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