Strafrecht

Verteidigung Beschuldigter und Wahrnehmung der Opferinteressen.

 

In strafrechtlichen Angelegenheiten beginnt die Vertretung bereits vor der Begleitung des Klienten zur ersten Vernehmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die umfassende Kenntnis des Akteninhaltes bestimmt die Strategie der Verteidigung.

Die Hauptverhandlung bildet das Herzstück des Strafverfahrens: Das Gericht entscheidet über die Frage der Schuld und die Art und Höhe der Strafe.

Mandanten von BohmannLegal werden über die gesamte Dauer des Strafverfahrens betreut. Selbstverständlich gehört das Verfassen von Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden zum Repertoire der Kanzlei.

BohmannLegal begeleitet darüber hinaus auch Opfer von Verbrechen und sonstigen strafbaren Handlungen. Die Geltendmachung der Ansprüche der Mandanten kann in dem gegen den Schädiger geführten Strafverfahren erfolgen.

In verwaltungsstrafrechtlichen Belangen bieten wir Unternehmern und Privatpersonen die Beratung und Fallprüfung sowie die Vertretung im Verfahren vor der Behörde an.

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