Honorar

Verrechnungsmöglichkeiten

Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.

Die Betreuung bei BohmannLegal umfasst auch die Korrespondenz mit einer allfällig bestehenden Rechtschutzversicherung.

Pauschalhonorar

Die Höhe der Vergütung wird im Voraus festgesetzt und der Mandant kennt die Kosten von Beginn an. Voraussetzung dafür ist eine gute Abschätzbarkeit des zu erwartenden Arbeitsaufwands.

Zeithonorar

Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen, sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen.

Abrechnung nach Tarif

Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.

Hinweis: Österreichische Anwälte sind berechtigt, vor Abschluss der Leistung angemessene Akontozahlungen zu verlangen oder offene Honoraransprüche von den für den Mandanten eingegangenen Geldern einzubehalten.